Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder andere Missstände (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Geldwäsche, Korruption, Vergaberecht und Rechnungslegung, Produktsicherheit und Verbraucherschutz, Beförderung gefährlicher Güter und Umweltschutz, Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik) vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

 

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Kontakt per Telefon

Direkter Anruf oder
nach Terminvereinbarung unter:
Tel.: 03583 51669 – 678

Direkter Kontakt

Interne Ansprechpartner/-innen :
Karolin Ansorge und
Norman Bensch.